Vertretung gegenüber Behörden
Wir vertreten die Interessen des Taxigewerbes gegenüber Behörden, anderen Verbänden und Institutionen — dort, wo über die Rahmenbedingungen des Gewerbes entschieden wird.
Regionalverband · seit 2009
Wir vertreten Taxi- und Mietwagenunternehmer gegenüber Behörden, Krankenkassen und Institutionen — und verhandeln die Verträge, auf denen ihr Geschäft steht.
Mitgliedschaft
Die Aufgaben des Verbands stehen in seiner Satzung und im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen. Jede Leistung unten nennt die Stelle, an der sie festgeschrieben ist.
Wir vertreten die Interessen des Taxigewerbes gegenüber Behörden, anderen Verbänden und Institutionen — dort, wo über die Rahmenbedingungen des Gewerbes entschieden wird.
Die Zulassung zur Abrechnung von Krankenfahrten setzt eine Mitgliedsbescheinigung des Verbands voraus. Ohne Mitgliedschaft erteilen die Kassen keine Zulassung.
Der Verband reicht Tarifvorschläge für alle Verkehrsleistungen des Taxigewerbes bei den zuständigen Behörden ein und vertritt sie dort.
Mitglieder erhalten Auskunft in allen einschlägigen, das Gewerbe betreffenden Fragen — von der Konzession bis zur Abrechnung.
Streitigkeiten zwischen Mitgliedern schlichtet der Verband. Er fördert kollegiale Beziehungen und den Austausch im Gewerbe.
In allen Berufs- und Gewerbefragen nimmt der Verband gegenüber Behörden und Institutionen Stellung.
Rahmenvertrag
Der Verband hat mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Rahmenvertrag über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten nach § 60 und § 133 SGB V geschlossen. Er gilt seit dem 1. Juni 2009.
Für Mitglieder ist er der unmittelbarste Nutzen der Mitgliedschaft: Wer Krankenfahrten zulasten der Kassen abrechnen will, braucht eine Zulassung — und die setzt eine Mitgliedsbescheinigung des Verbands voraus.
Vertragspartner
Zulassung beantragen Nötig sind ein Konzessionsauszug, ein unterzeichneter Verpflichtungsschein und eine Mitgliedsbescheinigung des Verbands (§ 3 Rahmenvertrag).
Dokumente
Die verbindlichen Texte des Verbands, jeweils mit Angabe ihrer Herkunft und verlinkbar bis auf den einzelnen Paragraphen.
Kontakt
Aufnahme
Mitglied werden kann, wer im Verbandsgebiet ein Taxiunternehmen betreibt — auch mit gleichzeitigem Mietwagenunternehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.