Stuttgarter Taxiverband e. V. · seit 2009

Regionalverband · seit 2009

Vertretung des Taxi- und Mietwagengewerbes im Raum Stuttgart

Wir vertreten Taxi- und Mietwagenunternehmer gegenüber Behörden, Krankenkassen und Institutionen — und verhandeln die Verträge, auf denen ihr Geschäft steht.

Gegründet
2009
Verbandsgebiet
3 Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt
Rahmenvertrag
13 Kassen Krankenfahrten nach § 60 SGB V
Vereinsregister
VR 720479 Amtsgericht Stuttgart

Mitgliedschaft

Was wir für Mitglieder tun

Die Aufgaben des Verbands stehen in seiner Satzung und im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen. Jede Leistung unten nennt die Stelle, an der sie festgeschrieben ist.

§ 2 a) Satzung

Vertretung gegenüber Behörden

Wir vertreten die Interessen des Taxigewerbes gegenüber Behörden, anderen Verbänden und Institutionen — dort, wo über die Rahmenbedingungen des Gewerbes entschieden wird.

§ 3 Rahmenvertrag

Krankenfahrten abrechnen

Die Zulassung zur Abrechnung von Krankenfahrten setzt eine Mitgliedsbescheinigung des Verbands voraus. Ohne Mitgliedschaft erteilen die Kassen keine Zulassung.

§ 2 c) Satzung

Tarifvorschläge einreichen

Der Verband reicht Tarifvorschläge für alle Verkehrsleistungen des Taxigewerbes bei den zuständigen Behörden ein und vertritt sie dort.

§ 2 b) Satzung

Beratung in Gewerbefragen

Mitglieder erhalten Auskunft in allen einschlägigen, das Gewerbe betreffenden Fragen — von der Konzession bis zur Abrechnung.

§ 2 e) Satzung

Schlichtung unter Mitgliedern

Streitigkeiten zwischen Mitgliedern schlichtet der Verband. Er fördert kollegiale Beziehungen und den Austausch im Gewerbe.

§ 2 d) Satzung

Stellungnahmen abgeben

In allen Berufs- und Gewerbefragen nimmt der Verband gegenüber Behörden und Institutionen Stellung.

Rahmenvertrag

Krankenfahrten mit 13 Kassen abrechnen

Der Verband hat mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Rahmenvertrag über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten nach § 60 und § 133 SGB V geschlossen. Er gilt seit dem 1. Juni 2009.

Für Mitglieder ist er der unmittelbarste Nutzen der Mitgliedschaft: Wer Krankenfahrten zulasten der Kassen abrechnen will, braucht eine Zulassung — und die setzt eine Mitgliedsbescheinigung des Verbands voraus.

Rahmenvertrag lesen

Vertragspartner

  • AOK Baden-Württemberg
  • Barmer
  • Techniker Krankenkasse
  • DAK
  • KKH-Allianz
  • Gmünder Ersatzkasse
  • HEK
  • Hamburg Münchener Krankenkasse
  • hkk
  • BKK Landesverband Baden-Württemberg
  • IKK Baden-Württemberg und Hessen
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse BW
  • Knappschaft

Zulassung beantragen Nötig sind ein Konzessionsauszug, ein unterzeichneter Verpflichtungsschein und eine Mitgliedsbescheinigung des Verbands (§ 3 Rahmenvertrag).

Kontakt

So erreichen Sie uns

Anschrift
Stuttgarter Taxiverband (STV) e. V.
Karlsbader Str. 42
70372 Stuttgart
Register
Amtsgericht Stuttgart, VR 720479
Vorstandsvorsitzender
Khan Amanat Ali
Vorstand
Tolga Karakas
Vorstand
Furkan Bakir

Aufnahme

Mitglied werden

Mitglied werden kann, wer im Verbandsgebiet ein Taxiunternehmen betreibt — auch mit gleichzeitigem Mietwagenunternehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.