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Amtlicher Tarif
Taxitarif
Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Stadtgebiet Stuttgart sowie auf den Gemarkungen Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt.
Rechtsverordnung 1/15 Landeshauptstadt Stuttgart Stand Oktober 2022
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundpreis je Fahrt | 4,20 € |
| Kilometerpreis bis 4 km | 3,00 €/km |
| Kilometerpreis ab 4 km | 2,50 €/km |
| Wartezeit und Stop-and-go | 38,00 €/Std. |
| Großraumzuschlag | 7,00 € |
Verbindlich ist die Verordnung Maßgeblich ist allein die Rechtsverordnung 1/15 der Landeshauptstadt Stuttgart in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung ist im Fahrzeug mitzuführen. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Übersicht und ersetzen sie nicht.
Geltungsbereich
Wo der Tarif gilt
Der Tarif gilt für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Stadtgebiet Stuttgart sowie auf den Gemarkungen Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt — demselben Gebiet, in dem auch der Verband nach § 1 Abs. 3 seiner Satzung tätig ist.
Ein gesonderter Nachtkilometerpreis besteht im aktuellen Stuttgarter Tarif nicht.
Abgrenzung
Krankenfahrten rechnen anders ab
Für Krankenfahrten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen gelten nicht diese Werte, sondern die Beförderungsentgelte nach § 7 des Rahmenvertrags in Verbindung mit dessen Anlage 2.
Die Abrechnung von Mietwagenfahrten unter Anwendung der Taxitarifverordnung gilt nach § 11 des Rahmenvertrags ausdrücklich als Vertragsverstoß.